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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall müssen Sie sich um die Kosten eines Kfz-Gutachtens keine Sorgen machen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gehören die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zum ersatzfähigen Schaden.
Das bedeutet für Sie:
Die Kosten des Gutachtens trägt grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung
Für Sie als Geschädigten entstehen keine finanziellen Nachteile
Sie können den Sachverständigen frei und unabhängig wählen
👉 Ein professionelles Kfz-Gutachten ist somit Ihr gutes Recht – und für Sie in der Regel kostenfrei.
Nein. Als Unfallgeschädigter sind Sie nicht verpflichtet, den Vorgaben oder Angeboten der gegnerischen Versicherung zu folgen oder diese anzunehmen.
Häufig bietet die gegnerische Versicherung an, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet. Auf dieses Angebot müssen Sie sich nicht einlassen.
Wichtig zu wissen:
Der Geschädigte trägt die Beweislast für den entstandenen Schaden
Ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung handelt nicht unabhängig, sondern im Interesse des Versicherers
Eine neutrale und vollständige Schadenfeststellung ist dadurch nicht immer gewährleistet
Um Ihre Ansprüche umfassend und korrekt durchzusetzen, ist es daher ratsam, einen unabhängigen und freien Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen. Nur so wird der Schaden – einschließlich einer möglichen Wertminderung Ihres Fahrzeugs – objektiv und unparteiisch ermittelt.
👉 Ihr Recht: freie Gutachterwahl. Ihre Sicherheit: ein unabhängiges Gutachten.
Versicherungen sind wirtschaftlich agierende Unternehmen. Es ist daher nachvollziehbar, dass sie bemüht sind, die Kosten der Schadenregulierung möglichst gering zu halten. Häufig teilt Ihnen die gegnerische Versicherung mit, ein Kostenvoranschlag in Verbindung mit einigen Schadensfotos sei ausreichend und ein Kfz-Gutachten nicht erforderlich.
👉 Bei solchen pauschalen Aussagen ist jedoch höchste Vorsicht geboten.
Ein Kostenvoranschlag kann ein Sachverständigengutachten nicht ersetzen. Er erfasst ausschließlich die voraussichtlichen Reparaturkosten, nicht jedoch zahlreiche weitere Schadenpositionen, auf die Sie als Geschädigter Anspruch haben. Wer sich auf diese Vorgehensweise einlässt, verzichtet häufig unbewusst auf berechtigte Ansprüche.
Der Vorteil für die Versicherung liegt klar auf der Hand:
Einsparung der Gutachterkosten
Keine vollständige und neutrale Schadenfeststellung
Viele erstattungsfähige Positionen werden gar nicht erst ermittelt
Für Sie als Geschädigten bedeutet dies im schlimmsten Fall finanzielle Nachteile, die später kaum noch korrigiert werden können.
Die Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall ist komplex und rechtlich anspruchsvoll. Um teure Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich nicht auf vereinfachte Lösungen der Versicherung verlassen, sondern Ihre Ansprüche von Beginn an professionell und unabhängig absichern.
👉 Ein unabhängiges Kfz-Gutachten sorgt für Transparenz, Rechtssicherheit und eine faire Regulierung.
Viele Versicherungen teilen Geschädigten mit, dass zur Regulierung des Schadens ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreicht. 👉 Doch Vorsicht: Ein Kostenvoranschlag deckt nur die reinen Reparaturkosten ab – und lässt wichtige Ansprüche außen vor.
❓ Welche weiteren Ansprüche habe ich nach einem Verkehrsunfall?
Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen häufig weit mehr Leistungen zu, unter anderem:
Nutzungsausfallentschädigung
Mehrkosten für einen Mietwagen
Wertminderung Ihres Fahrzeugs
Abschlepp- und Entsorgungskosten
Stand- und Lagergebühren
Sachverständigen- / Gutachterkosten
Sachschäden an mitgeführten Gegenständen (z. B. Ladung, Werkzeug)
👉 Diese Positionen sind in einem Kostenvoranschlag nicht enthalten. (Aufzählung nicht abschließend)
❓ Was ist ein Kostenvoranschlag – und wo liegen die Nachteile?
Ein Kostenvoranschlag ist das verbindliche Angebot einer Werkstatt, eine Reparatur zu einem bestimmten Preis durchzuführen.
Wichtig zu wissen:
Viele Werkstätten verlangen dafür mittlerweile 50–150 €
Versicherungen behaupten häufig, Kostenvoranschläge seien kostenlos – und verweigern daher die Kostenerstattung
Werden während der Reparatur versteckte Schäden entdeckt, berufen sich Versicherungen oft auf den niedrigeren Kostenvoranschlag
Das sogenannte Prognoserisiko liegt bei der Werkstatt – und letztlich beim Geschädigten
➡️ Höhere Reparaturkosten werden dann häufig nicht vollständig ersetzt.
❓ Was ist der Vorteil eines Kfz-Gutachtens?
Ein Gutachten eines freien Kfz-Sachverständigen bietet Ihnen entscheidende Vorteile:
Vollständige Schadenfeststellung inklusive aller Ansprüche
Das Prognoserisiko liegt beim Gutachter, nicht bei Ihnen
Bei Reparaturkostenerhöhungen muss der Versicherer die tatsächlichen Kosten übernehmen
Neutrale Bewertung ohne Interessen von Versicherungen oder Werkstätten
Beweissicherung für den Fall von Streitigkeiten
Grundlage für eine rechtssichere Schadenregulierung
❓ Warum ist ein Gutachten besonders wichtig?
Im Schadenfall stehen Sie häufig professionellen Schadenregulierern gegenüber, die die Abläufe genau kennen und eigene Interessen verfolgen. Ein Kostenvoranschlag bietet dabei kaum rechtliche Absicherung.
Ein Sachverständigengutachten hingegen:
schafft Transparenz
schützt Ihre Rechte
verhindert finanzielle Nachteile
ermöglicht jederzeit den Rechtsweg
✅ Fazit
Ein Kostenvoranschlag mag auf den ersten Blick unkompliziert erscheinen – ein unabhängiges Kfz-Gutachten sorgt jedoch für vollständige Ansprüche, rechtliche Sicherheit und eine faire Regulierung.
👉 Im Zweifel: Immer Gutachten statt Kostenvoranschlag.
Die tägliche Schadenpraxis zeigt, dass selbst vermeintlich kleine Beschädigungen, wie ein oberflächlich wirkender Kratzer, Reparaturkosten von über 1.000 € verursachen können. Moderne Fahrzeuge verfügen über komplexe Lackaufbauten, Sensorik und Bauteile, deren Beschädigung auf den ersten Blick oft nicht erkennbar ist.
Lassen Sie sich daher nicht auf pauschale oder informelle Abgeltungsangebote wie „Das ist nur ein kleiner Kratzer, ich gebe Ihnen 300 €“ ein. Solche Vereinbarungen bergen ein erhebliches finanzielles Risiko für Sie als Geschädigten.
Stattdessen sollte der Schaden stets fachgerecht durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen festgestellt und dokumentiert werden. Nur so lässt sich der tatsächliche Schadenumfang zuverlässig und nachvollziehbar ermitteln.
Bei eindeutig geringfügigen Schäden erstellen wir auf Wunsch selbstverständlich auch einen qualifizierten Kostenvoranschlag.
Viele Fahrzeuge auf deutschen Straßen sind geleast oder kreditfinanziert. Wichtig ist dabei zu wissen:
Der Fahrzeugnutzer ist in der Regel nicht Eigentümer, sondern lediglich Halter des Fahrzeugs. Eigentümer sind meist Leasinggesellschaften, Banken oder Autohäuser.
Nach deutschem Recht steht der Schadenersatz grundsätzlich dem Eigentümer des Fahrzeugs zu. In der Praxis sind Unfallgeschädigte jedoch in den meisten Fällen ermächtigt, den Schaden selbst gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Warum ist ein Kfz-Gutachten bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen besonders wichtig?
Die Eigentümer (z. B. Leasinggesellschaft oder Bank) verlangen nahezu immer die Erstellung eines unabhängigen Kfz-Gutachtens, um den Schaden vollumfänglich und nachvollziehbar beziffern zu können. Erst auf dieser Grundlage wird in der Regel eine Reparaturfreigabe erteilt, sodass das Fahrzeug sach- und fachgerecht gemäß Gutachten instand gesetzt werden kann.
Achtung bei Kostenvoranschlägen
Wenn Sie bei einem finanzierten oder geleasten Fahrzeug lediglich einen Kostenvoranschlag einholen, entstehen erhebliche Risiken:
Keine Ermittlung der Wertminderung
Keine vollständige Schadenbewertung
Fehlende rechtliche Absicherung
Gerade bei Leasingfahrzeugen ist dies besonders problematisch: Die Wertminderung wird häufig erst bei der Fahrzeugrückgabe festgestellt – und Ihnen dann nachträglich in Rechnung gestellt.
Kann ich mich auf Autohaus oder Werkstatt verlassen?
Eine umfassende und neutrale Beratung ist dort nicht immer gewährleistet. Autohäuser und Werkstätten sind wirtschaftlich handelnde Unternehmen, deren primäres Ziel die Reparatur des Fahrzeugs ist.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass:
lediglich ein Kostenvoranschlag erstellt wird
nicht darauf hingewiesen wird, dass keine Wertminderung berücksichtigt wird
Folgerisiken vollständig beim Kunden verbleiben
Vorsicht bei sogenannten „Hausgutachtern“
Auch bei Gutachtern, die direkt vom Autohaus gestellt werden, ist Vorsicht geboten. Aus der Praxis ist bekannt, dass Fahrzeuge nicht selten vorschnell als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft werden – oftmals verbunden mit dem Angebot, direkt ein neues Fahrzeug zu erwerben.
Solche Konstellationen können für den Geschädigten erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen.
✅ Unser Fazit
Wenn Sie mit einem finanzierten oder geleasten Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie immer einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
👉 Ein freies Gutachten:
beziffert den Schaden vollständig
berücksichtigt die Wertminderung
schützt Sie vor Nachforderungen bei Leasingrückgabe
begleitet Sie durch den gesamten Abwicklungsprozess – von der Kommunikation mit Autohaus oder Bank bis zur Regulierung mit der gegnerischen Versicherung
Merke: Gerade bei Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen ist ein unabhängiges Gutachten keine Option – sondern eine Notwendigkeit.
Nein. Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls sind Sie nicht verpflichtet, der gegnerischen Versicherung eine eigene Besichtigung oder Nachbesichtigung Ihres beschädigten Fahrzeugs zu ermöglichen.
Nach gefestigter Rechtsprechung darf sich der Geschädigte uneingeschränkt auf ein selbst eingeholtes, unabhängiges Kfz-Sachverständigengutachten zur Schadenfeststellung stützen. Ein solches Gutachten ist rechtlich anerkannt und ausreichend, um den Schaden gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Auch für eine gerichtliche Auseinandersetzung gilt:
Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten bildet regelmäßig eine ausreichende Grundlage für die richterliche Schadensschätzung gemäß § 287 Abs. 1 ZPO.
Warum fordert die Versicherung dennoch eine Nachbesichtigung?
Versicherungen versuchen häufig, durch eine eigene Besichtigung:
den Schadenumfang zu relativieren oder zu kürzen
Einfluss auf die Schadenbewertung zu nehmen
die Regulierung zu ihren Gunsten zu steuern
Dies ist nicht in Ihrem Interesse und rechtlich nicht erforderlich, sofern bereits ein unabhängiges Gutachten vorliegt.
Unser Fazit
Mit einem freien, unabhängigen Kfz-Gutachten sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Sie müssen:
keine Nachbesichtigung dulden
keine weiteren Gutachter der Versicherung akzeptieren
keine Verzögerungen in der Schadenregulierung hinnehmen
👉 Ein unabhängiges Gutachten schützt Ihre Rechte, schafft Klarheit und sorgt für eine faire und vollständige Schadenregulierung.
Nein – dafür besteht in der Regel kein Anlass.
Wenn bereits ein unabhängiges Kfz-Sachverständigengutachten vorliegt, gibt es keinen sachlichen Grund, der gegnerischen Versicherung zusätzlich ein eigenes Besichtigungsrecht einzuräumen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die gegnerische Versicherung in erster Linie ein wirtschaftliches Interesse verfolgt – nämlich die Schadenskosten möglichst gering zu halten. Zusätzliche Besichtigungen dienen häufig dazu, den Schadenumfang zu relativieren, Positionen zu kürzen oder die Regulierung zu verzögern.
Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Auch wenn Ihnen am Telefon etwas anderes vermittelt wird:
Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, den Schaden auf Grundlage des von Ihnen beauftragten, unabhängigen Gutachtens zu regulieren.
Unser Rat
Bleiben Sie konsequent und bestehen Sie auf einer neutralen und vollständigen Schadenfeststellung durch einen Sachverständigen Ihres Vertrauens.
👉 Ein unabhängiges Gutachten schützt Sie vor Kürzungen, Verzögerungen und unberechtigten Einflussnahmen – und sorgt für eine faire Schadenregulierung.
Die Schadenpraxis zeigt immer wieder, dass gegnerische Versicherungen berechtigte Ansprüche von Unfallgeschädigten kürzen oder verzögern. Dabei ist wichtig zu wissen: Rechtlich gesehen ist die gegnerische Versicherung Ihr Anspruchsgegner – sie vertritt ausschließlich ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen.
Erfahrungsgemäß versuchen Versicherer:
Schadenpositionen zu kürzen oder ganz abzulehnen
die Regulierung in die Länge zu ziehen
komplexe rechtliche Fragen zu ihren Gunsten auszulegen
Gerade ohne juristische Fachkenntnisse geraten Geschädigte hier schnell in eine unterlegene Position.
Welche Vorteile bietet ein Rechtsanwalt?
Ein spezialisierter Rechtsanwalt sorgt für die notwendige Waffengleichheit zwischen Ihnen als Geschädigtem und dem Versicherer als professionellem Schadenregulierer. Er:
setzt Ihre Ansprüche vollständig durch
verhindert unberechtigte Kürzungen
beschleunigt die Schadenregulierung
entlastet Sie von der gesamten Kommunikation mit der Versicherung
Ohne anwaltliche Unterstützung kann sich selbst bei klarer Haftungslage die Regulierung über mehrere Monate hinziehen.
Entstehen mir als Geschädigter Kosten?
Nein. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie jederzeit einen Rechtsanwalt beauftragen, ohne außergerichtliche Kosten befürchten zu müssen. Die Anwaltskosten sind Teil des ersatzfähigen Schadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Rechtsprechung bestätigt die Notwendigkeit
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellt in seinem Urteil vom 01.12.2014 (Az. 22 U 171/13) klar:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
Unser Fazit
Ein Rechtsanwalt ist für Sie als Unfallgeschädigter:
rechtlich sinnvoll
finanziell risikofrei
der beste Schutz vor Kürzungen und Verzögerungen
👉 Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser lassen sich Ihre Ansprüche vollständig und zügig durchsetzen.
